Psychologische Sachverständigengutachten im Familiengerichtsverfahren werden von uns zu folgenden Fragestellungen erstellt:
- Regelung der elterlichen Sorge, des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Umgangs bei Trennung und Scheidung
- Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangs bei Fragestellungen nach § 1666 BGB (z.B. Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch, elterliche psychische Erkrankung, elterlicher
Alkohol-/Drogenmissbrauch etc.)
- Rückführung des Kindes in die Herkunftsfamilie aus der Pflegefamilie nach § 1632 Abs. 4 BGB
- Regelung des Umgangs des Kindes mit anderen Bezugspersonen nach §§ 1684, 1685
Der diagnostische Prozess im Verlauf der psychologischen Begutachtung umfasst - jeweils fallbezogen und orientiert an der konkreten gerichtlichen Fragestellung - in der Regel folgende
Vorgehensweisen:
- Aktenanalyse unter psychologischen Gesichtspunkten
- Explorationen der beteiligten Erwachsenen und Kinder
- Explorationsergänzender Einsatz testpsychologischer Verfahren
- Hausbesuche in für die Kinder relevanten Umfeldern
- Verhaltens- und Interaktionsbeobachtungen zwischen Kindern und relevanten erwachsenen Bezugspersonen
- Einholung von Angaben beteiligter/fachlicher Dritter (Ärzten, Therapeuten, Lehrern, eingesetzen öffentlichen Hilfen etc.)