Tätigkeitsfelder

Psychologische Sachverständigengutachten im Familiengerichtsverfahren werden von uns zu folgenden Fragestellungen erstellt:

  • Regelung der elterlichen Sorge, des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Umgangs bei Trennung und Scheidung
  • Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangs bei Fragestellungen nach § 1666 BGB (z.B. Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch, elterliche psychische Erkrankung, elterlicher Alkohol-/Drogenmissbrauch etc.)
  • Rückführung des Kindes in die Herkunftsfamilie aus der Pflegefamilie nach § 1632 Abs. 4 BGB
  • Regelung des Umgangs des Kindes mit anderen Bezugspersonen nach §§ 1684, 1685

Der diagnostische Prozess im Verlauf der psychologischen Begutachtung umfasst - jeweils fallbezogen und orientiert an der konkreten gerichtlichen Fragestellung - in der Regel folgende Vorgehensweisen:

  • Aktenanalyse unter psychologischen Gesichtspunkten
  • Explorationen der beteiligten Erwachsenen und Kinder
  • Explorationsergänzender Einsatz testpsychologischer Verfahren
  • Hausbesuche in für die Kinder relevanten Umfeldern
  • Verhaltens- und Interaktionsbeobachtungen zwischen Kindern und relevanten erwachsenen Bezugspersonen
  • Einholung von Angaben beteiligter/fachlicher Dritter (Ärzten, Therapeuten, Lehrern, eingesetzen öffentlichen Hilfen etc.)